Was sind also einige der neuen Verfahren, die Batteriehersteller umsetzen müssen?
Beschränkungen des CO2-Fußabdrucks:
Ab diesem Monat (Juli 2024) müssen Parteien, die in Europa Verkäufe tätigen wollen, den gesamten CO2-Fußabdruck des Produkts angeben. Anhand der erfassten Daten wird dann die maximale CO2-Menge ermittelt, die bei der Batterieherstellung anfallen darf. Nach dieser Ermittlung darf die Produktionsstätte den Höchstwert nicht mehr überschreiten. So wird der Einsatz von saubereren, grüneren Energiequellen gefördert.
Rückgewinnung von Rohstoffen:
Batterien werden mit zugehöriger Dokumentation geliefert, aus der Daten zu den enthaltenen Materialien hervorgehen. Diese unterliegen sodann verbindlichen Zielvorgaben für den Anteil recycelter Inhaltsstoffe, sodass sichergestellt ist, dass so viele Materialien wie möglich zurückgewonnen wurden.
Beschränkung von Gefahrenstoffen:
Die Verwendung bestimmter Stoffe im Rahmen der Batterieherstellung wird verboten oder eingeschränkt.
Diese neue EU-Verordnung enthält viele weitere Bestimmungen, die alle darauf abzielen, die Auswirkungen zu reduzieren, die Batterien auf unseren Planeten haben können. Ein spannendes Thema!