August 2025
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August 2025

Steuervorteile für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Illustration eines rosafarbenen Autos und Ladestationen mit einer Figur, die inmitten von Fragezeichen über „KFZ-Steuer“ und „Steuererleichterungen“ nachdenkt.

Ein Elektrofahrzeug bietet viele Vorteile: Umweltschutz, spannende neue Technologien, niedrige Ladekosten und vieles mehr! Darüber hinaus bietet Deutschland Verbraucher*innen und Unternehmen beim Kauf von Elektrofahrzeugen einige zusätzliche Steueranreize. In diesem Blogbeitrag haben wir sie alle zusammengefasst – damit du alle Vorteile eines Elektrofahrzeugs verstehen und nutzen kannst!

Los geht’s ...

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Neue Firmen-Elektrofahrzeuge erhalten 75 % steuerliche Abschreibung

Am 30. Juni 2025 wurde eine neue Förderung für Elektrofahrzeuge eingeführt – die erste Elektrofahrzeug-Förderung in Deutschland seit dem Auslaufen des Umweltbonus für den Kauf von Elektrofahrzeugen Mitte Dezember 2023.

Das Bundesfinanzministerium hat eine steuerliche Abschreibung für alle Unternehmen eingeführt, die Elektrofahrzeuge kaufen, um die Flottenerneuerung und den Einsatz von Elektrofahrzeugen in Firmenflotten zu fördern. Im ersten Jahr neu gekaufter batteriebetriebener Elektrofahrzeuge kann sich die Abschreibung für Unternehmen auf bis zu 75 % belaufen.

Und das ist noch nicht alles! Käufer*innen können im ersten Jahr nach dem Kauf 10 % absetzen, im zweiten und dritten Jahr jeweils 5 %, im vierten Jahr 3 % und im fünften Jahr 2 %.

„Steuerliche Anreize haben unseren europäischen Nachbarn bereits große Erfolge beschert und die Verbreitung der Elektromobilität gefördert“,

so Kerstin Andreae, Geschäftsführerin des Bundesverbands der Wasser- und Energiewirtschaft (BDEW).

Wann tritt die Abschreibung von 75 % in Kraft und wie lange gilt sie?

Die neue Abschreibung von 75 % gilt in Deutschland rückwirkend zum 1. Juli und bis zum 1. Januar 2028.

Zwei grafische Blitzfiguren, eine rollt eine Münze in Richtung eines Münzhaufens und die andere klettert eine Leiter hinauf zu einem mit Papiergeld gefüllten Sparschwein

Welche Elektrofahrzeuge sind förderfähig?

Die neue Abschreibung gilt für alle vollelektrischen Pkw, Nutzfahrzeuge und Lkw, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Januar 2028 als Firmenwagen gekauft werden.

Warum hat Deutschland diese Regelung eingeführt?

In einem neuen Gesetzesentwurf, der kürzlich vom Bundesfinanzministerium vorgelegt wurde, nimmt die Elektrofahrzeugbranche einen kleinen Teil der umfangreichen Reformen im Rahmen des Programms „Verantwortung für Deutschland“ ein. Dieses im April 2025 vorgestellte Programm konzentriert sich auf zentrale Prioritäten in Deutschland wie Energie, industrielle Transformation und die Erreichung der Klimaneutralität.

Das Hauptziel der steuerlichen Abschreibung ist es, Unternehmen durch eine beschleunigte Abschreibung (sogenannte „degressive AfA“*) dazu zu animieren, ihre Fuhrparks zu modernisieren und auf Elektrofahrzeuge umzusteigen. So können sie schneller Steuervorteile genießen und Elektrofahrzeuge attraktiver für den Kauf machen.

*Im Wesentlichen können Unternehmen einen bestimmten Betrag von der Steuer absetzen, wenn Elektrofahrzeuge (wie alles andere auch!) an Wert verlieren.

Steuererleichterungen

Ein weiterer wichtiger Punkt des Programms „Verantwortung für Deutschland“, der Käufer*innen von Elektrofahrzeugen betrifft, sind Steuererleichterungen. Die Preisgrenze für steuerbegünstigte Firmen-Elektrofahrzeuge wurde offiziell von 70.000 € auf 95.000 € erhöht. Alle Fahrzeuge innerhalb dieser Preisspanne werden nur mit einem Steuersatz von 0,25 % pro Monat besteuert. Somit sind Premiummodelle für Unternehmen erschwinglicher und Unternehmen, die an höherwertigen Elektrofahrzeugen interessiert sind, können von Steuererleichterungen profitieren.

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Mitarbeiter*innen in Deutschland mit Elektrofahrzeugen unterhalb dieser Preisgrenze erhalten zudem einen „Sachleistungssatz“ von 0,25 %, während die Steuer für Elektrofahrzeuge über 95.000 € auf 0,5 % ansteigt. Plug-in-Hybride (mit ausreichender elektrischer Reichweite und geringen Emissionen) werden in der Regel mit 0,5 % besteuert, müssen aber folgende Bedingungen erfüllen: CO₂-Emissionen ≤ 50 g/km ODER rein elektrische Reichweite ≥ 60 km (ab 2024; in den Folgejahren auf 80 km erhöht). Für Benzin- oder Dieselfahrzeuge steigt die Steuer dann auf 1 % – ein weiterer Grund, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen!

Darüber hinaus ist das Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz bis Ende 2030 steuerfrei! Sollten keine Möglichkeiten für das Laden während der Arbeit verfügbar sein, können Arbeitnehmer*innen von ihrem Arbeitgeber 70 € im Monat steuerfrei für das Laden zu Hause erhalten. Bis Ende 2030 kann der Arbeitgeber auch die Installation von Ladepunkten zu Hause übernehmen, wofür ein pauschaler Steuersatz von 25 % gilt.

Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 95 g pro Kilometer können von der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer befreit werden.

Kfz-Steuer

Hast du ein batteriebetriebenes Elektrofahrzeug (BEV) oder ein Brennstoffzellenfahrzeug (FCV)? Rate mal, was passiert, wenn du es bis zum 31. Dezember 2025 anmeldest? Du zahlst 10 Jahre lang keine Kfz-Steuer – ganz genau, keine Steuer bis Ende 2030!

Nach dieser Steuerbefreiung zahlen BEVs nur die Hälfte der üblichen Steuer, basierend auf ihrem Gewicht:

  • Bis 2.000 kg: 5,63 € pro 200 kg

  • Bis 3.000 kg: 6,01 € pro 200 kg

  • Bis 3.500 kg: 6,39 € pro 200 kg

Noch nicht bereit für vollelektrisches Fahren? Kein Problem! Jedes Auto mit einem CO₂-Ausstoß von 95 g/km oder weniger ist nach der Anmeldung 5 Jahre lang von der Steuer befreit. Dieser Vorteil gilt für alle emissionsarmen Fahrzeuge, du bist also weiterhin in guter Gesellschaft.

Und für alle Plug-in-Hybrid-Fans: Auch wenn du keine völlige Freikarte bekommst, profitierst du dank der geringeren Emissionen dennoch von niedrigeren Steuersätzen. Umweltfreundlicheres Fahren zahlt sich also aus!

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